Fiese Telefon-Abzocke: Niemals mit „Ja“ antworten!

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Telefonbetrug - Niemals "Ja" sagen!

Über deutsche Bundesbürger rollt gerade eine Betrugswelle der besonders dreisten Art. Dabei handelt es sich um Telefonbetrüger, die versuchen dem Angerufenen mit einfachen und scheinbar harmlosen Fragen ein "Ja" zu entlocken. Nach einigen Tagen flattern diesem dann hohe Rechnungen oder Vertragsunterlagen ins Haus! Was sollte in einem solchen Fall getan werden? Ist die Forderung überhaupt rechtens? Dieser Artikel zeigt, wie der Telefonbetrug funktioniert, wie ein "Ja" vermieden werden kann und welches Handeln im Betrugsfall angebracht ist.

Wie funktioniert der Betrug?

In den meisten bekannten Fällen, wurde dem Angerufenen vorgetäuscht, dass Rauschen die Telefonverbindung behindert oder andere Probleme vorhanden wären. Danach wird häufig die Frage "Hören Sie mich?" oder "Können Sie mich jetzt besser verstehen?" gestellt. Damit wird einzig und allein bezweckt, dem Angerufenen ein "Ja" zu entlocken. Die Angerufenen wissen jedoch nicht, dass das Telefonat aufgenommen wird. So kann durch den Anrufer im Nachgang des Gesprächs alles so "zurechtgeschnitten" werden, als hätte es eine eindeutige Zustimmung zu einem Vertrag, einer Bestellung o. a. kostenpflichtiger Vertragshandlung gegeben.

Wie ein "Ja" vermeiden?

Wird die Frage "Können Sie mich hören?" gestellt, neigt jeder dazu, einfach mit "Ja" zu antworten. Wie kann diese Antwort jedoch vermieden werden? Am besten ist es in ganzen Sätzen zu antworten, wie z. B. "Ich kann Sie hören." oder "Ich kann Sie gut verstehen.". Außerdem kann auch eine Gegenfrage gestellt werden, um den Anrufer in Erklärungsnot zu bringen.

Da diese Betrüger jedoch darin geschult sind, andere in Gespräche zu verwickeln, sollte dies vermieden werden. Laut Verbraucherzentrale sollte freundlich, aber bestimmt zum Ausdruck gebracht werden, dass kein Interesse an einem derartigen Telefongespräch besteht. Mit dem Satz "Ich fühle mich belästigt, bitte unterlassen Sie weitere Anrufe.", könne das Gespräch einfach beendet werden.

Einfach aufzulegen hält jedoch viele Betrüger nicht davon ab, dennoch Rechnungen an die betroffenen Personen zu senden. Diese Rechnungen können diverse unberechtigte Forderungen enthalten, wie z. B. von Inkassobüros, aus Zeitschriftenabonnements, Gewinnspielen oder anderweitig bestellter Waren. Damit üben die Telefonbetrüger mächtigen Druck auf Verbraucher aus. Wie sieht jedoch richtiges Verhalten im Betrugsfall aus?

Richtiges Verhalten im Betrugsfall

Nach dem ersten Schock ist natürlich zu bedenken, dass es zu keinem verbindlichen Vertragsabschluss gekommen ist. Daher sind die gestellten Forderungen nichtig und müssen nicht beglichen werden. Dennoch sollten die Forderungsschreiben nicht ignoriert werden, da sich daraus im Nachhinein rechtliche Folgen ergeben können!

Bei verdächtigen Anrufen ist es sinnvoll, Tag und Uhrzeit zu notieren. Wird dann tatsächlich ein solches Schreiben zugestellt, sollte damit bei der zuständigen Polizeibehörde Anzeige erstattet werden. Weiterhin kann sich an die Verbraucherzentrale gewandt werden, die mit Rat und Tat zur Seite steht.

Außerdem kann sich jeder selbst gegen diverse Forderungen wehren. Gestützt auf die §§ 119 und 123 BGB kann die gestellte Forderung wegen Irrtums bzw. arglistiger Täuschung angefochten werden. Weiterhin greift der § 312 b BGB bzgl. eines Fernabsatzvertrages, woraufhin dieser angeblich geschlossene Vertrag widerrufen werden kann. Passende Mustervorlagen zur Forderungsabwehr sind z. B. unter verbraucherzentrale.de zu finden. Wer dennoch unsicher ist, kann jederzeit einen Rechtsanwalt hinzuziehen, der ein solches Forderungsabwehrschreiben aufsetzt.