Unerlaubte Telefonwerbung (Cold Calls) – So können Sie sich wehren!

Ist Telefonwerbung in Deutschland erlaubt?

Telefonwerbung ist darauf ausgelegt, Produkte oder Waren zu verkaufen. So soll der Angerufene z. B. einen neuen Stromtarif oder ein spezielles Zeitschriftenabonnement abschließen. Gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) sind derartige Werbeanrufe ohne ausdrückliche Zustimmung des Angerufenen in Deutschland jedoch verboten! Geschieht dies dennoch, spricht man hier von einem so genannten Cold Call.

Außerdem dürfen in Deutschland Werbeanrufe nie mit unterdrückter Rufnummer erfolgen. Haben Sie einen solchen Anruf erhalten, können Sie davon ausgehen, dass diese Werbung unerlaubt erfolgt und legen am besten auf!

Wer ahndet Verstöße?

Unerlaubte Werbeanrufe werden durch die Bundesnetzagentur geahndet. Wer gesetzliche Bestimmungen dafür missachtet, kann mit Bußgeldern von bis zu 300.000 Euro bestraft werden. Allein die Rufnummernunterdrückung kann als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Sind am Telefon geschlossene Verträge gültig?

Grundsätzlich sind am Telefon geschlossene Verträge gültig. Falls Sie lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben und jetzt Vertragsunterlagen zugeschickt bekommen, ist das durchaus rechtens. Da es sich bei derartigen Telefonverträgen laut Gesetz um Fernabsatzverträge (§§ 312 b - 312 d BGB) handelt, haben Sie als Verbraucher gemäß § 355 BGB das Recht zum Widerruf. Diese Frist beläuft sich lediglich auf zwei Wochen - daher ist schnelles Handeln wichtig!

Am besten Sie schicken die übersandte Ware bzw. die Vertragsunterlagen einfach zurück. Weiterhin ist ein schriftlicher Widerruf per Einschreiben/Rückschein innerhalb der zwei-Wochen-Frist die sicherste Methode, von diesem Vertrag zurückzutreten.

Versuche, das Verbot für unerlaubte Werbeanrufe zu umgehen

Der Kreativität von unerlaubten Werbeanrufern sind mittlerweile fast keine Grenzen mehr gesetzt. Mittels spezieller Technik werden Telefonnummern von seriösen Unternehmen missbraucht, um Sie als Verbraucher zu täuschen. Die Nummer der Anrufer wird dabei verborgen und Sie sehen auf Ihrem Display lediglich die wirklich existierende Nummer eines bestimmten Unternehmens oder einer bestimmten Organisation.

Oftmals versuchen die Anrufer auch, ihre Opfer mit einer angeblich vorher erteilten Einwilligung in ein Gespräch zu verwickeln und so das Ziel eines Vertragsabschlusses zu erreichen. Dabei nutzen diese Betrüger die Masche, dass vor einiger Zeit an einem Gewinnspiel teilgenommen und dabei eine Einwilligung gegeben wurde.

Weiterhin wurde in einigen bekannten Fällen zu Beginn des Telefonats nach einer Einverständniserklärung gefragt, um dem Ganzen einen Hauch von Seriosität zu geben. Dieses Vorgehen ist jedoch nicht rechtens! Eine Einwilligung muss zwingend vor einem stattfindenden Telefonat erteilt worden sein.

Wo und wie kann Beschwerde eingelegt werden?

In solch dreisten Fällen der unerlaubten Telefonwerbung sollten Sie sich immer an die Verbraucherzentrale wenden. Außerdem können Sie direkt bei der Bundesnetzagentur Beschwerde einlegen. Das kann per Online-Formular geschehen. Den entsprechenden Link dazu finden Sie hier. Es ist jedoch auch möglich ein Beschwerdeformular auszufüllen und dieses dann per Post oder Fax an die Bundesnetzagentur zurückzusenden. Die entsprechende Postanschrift bzw. die Faxnummer steht hier.

Wie verhalten Sie sich am besten bei unerlaubten Werbeanrufen?

Die beste Methode besteht darin, einfach aufzulegen. Es ist außerdem nützlich, wenn Sie sich Uhrzeit, Datum und wenn möglich Rufnummer und Unternehmen des Anrufers und dessen Anliegen genau notieren.

Wichtig ist immer, dass Sie keine persönlichen Daten, wie Kontonummer oder Passwörter übermitteln. Außerdem sollten Sie keiner werblichen Nutzung Ihrer Telefonnummer zustimmen.