Die Telefonrechnung – Wie überprüfen? Wie reklamieren?

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Rund um die Telefonrechnung

Der Anblick von Rechnungen ist für die meisten keine Freude. Oft liegt die Telefonrechnung besonders schwer im Magen, da einige Positionen nicht nachvollzogen werden können. Was tun, wenn Sie das Gefühl haben, die Rechnung ist fehlerhaft? Was muss in einer Rechnung enthalten sein? Und wie können Sie Ihre Rechnung richtig reklamieren? Mit Fragen, wie diesen und allgemeinen Tipps beschäftigt sich der folgende Artikel.

Inhalt der Telefonrechnung

Für Verwirrung sorgt der Fakt, dass Sie meistens nur eine Rechnung bekommen, selbst wenn Sie mehrere Telefonanbieter, z. B. Call by Call Anbieter, nutzen. Neben den allgemeinen Daten, wie Kundennummer und Leistungszeitraum müssen alle in Rechnung gestellten Leistungen konkret aufgeführt sein.

Damit Sie als Kunde Ihre Rechnung nachvollziehen können, muss die Rechnung eine Gesamtübersicht enthalten, welche die Positionen aller genutzten Anbieter enthält. Daneben müssen alle Alternativanbieter einzeln aufgeführt werden.

Die jeweiligen Verbindungspreise sind einer allgemeinen Rechnung jedoch nicht zu entnehmen. Dazu müssen Sie gesondert einen "Einzelverbindungsnachweis" bei Ihrem Anbieter beantragen. In der Regel geht das recht einfach mit einem formlosen Schreiben oder auch online beim Kundencenter.

Außerdem muss auf einer Rechnung der Hinweis gegeben werden, dass und innerhalb welcher Frist Sie Einwände gegen die gestellten Forderungen geltend machen können. Diese Einwände müssen glaubhaft begründet werden können.

Die Mahnung

Dieses Verfahren lässt sich am besten mit einem Beispiel erklären:

Sie bekommen Ihre Rechnung von der Telekom Deutschland GmbH, nutzen zudem gelegentlich auch Call by Call Anbieter, wie z. B. Versatel. Ihre Rechnung erhalten Sie von der Telekom, jedoch enthält diese die Gesamtforderung aller in Anspruch genommener Anbieter.

Zahlen Sie rechtzeitig, innerhalb von zehn Tagen, leitet die Telekom automatisch die Rechnungsbeträge auch an die Alternativanbieter weiter. Vergessen Sie Ihre Rechnung zu bezahlen, bekommen Sie von der Telekom eine Mahnung, die aber nur deren Forderung enthält. Genutzte Alternativanbieter, wie z. B. Versatel, werden dir gesondert ein Mahnschreiben zusenden.

Richtig reklamieren

Eine Reklamation sollten Sie umgehend erledigen. Aber wie?

Bleiben wir dazu bei dem o. g. Beispiel:

Sie sind mit dem Rechnungsposten von Ihrem Alternativanbieter Versatel nicht einverstanden. Um dagegen Einwände geltend machen zu können, müssen Sie sich schriftlich an Versatel wenden. Die Telekom könnte Ihnen in diesem Fall nicht weiterhelfen.

Ein Widerspruch muss innerhalb von acht Wochen ab Rechnungserhalt erfolgen. Dieser Widerspruch sollte schriftlich unter Angabe von Gründen per Einschreiben/Rückschein bzw. Einwurf/Einschreiben erfolgen. Verpassen Sie die genannte Frist, steht der Anbieter nicht mehr in der Pflicht, alle Einzelverbindungen offenzulegen.

Zahlen Sie aufgrund der Einwände gegen den Alternativanbieter lediglich die Forderung der Telekom, sollten Sie die Telekom darüber informieren. Damit wird der überwiesene Betrag komplett auf ihre Forderung verbucht. Ohne diese Information würde die getätigte Überweisung auf alle Forderungen gleichmäßig verteilt und Sie würden dann von allen Anbietern eine Mahnung erhalten.

Ein Musterbrief zu Einwänden gegen die Telefonrechnung kann hier von der Verbraucherzentrale heruntergeladen werden.

Beweispflicht

Grundsätzlich steht der Netzbetreiber bei Beanstandungen in der Beweispflicht, dass die Technik fehlerfrei läuft und alle Verbindungen korrekt berechnet wurden. Auf Kundenwunsch muss der Netzbetreiber die Prüfergebnisse sowie die Verbindungsdaten mittels Einzelentgeltnachweis offenlegen.

Zeigt die Überprüfung Mängel, muss dieser Rechnungsposten nicht bezahlt werden. Sind jedoch jegliche Prüfungsprotokolle in Ordnung, muss nun der Kunde beweisen, dass die Rechnung dennoch falsch ist. Dies kann z. B. dadurch geschehen, dass bei eigener Abwesenheit nachweislich niemand Zugang zum Telefon hätte haben können.