Handytarife: Der 4-Wochen-Trick!

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Sind Sie gerade auf der Suche nach einem neuen Handyvertrag? Kennen Sie schon die "angeblich" super 4-Wochen-Angebote für Neukunden? Oder haben Sie bereits einen solchen Vertrag abgeschlossen und wundern sich, warum die monatliche Rechnung immer zeitiger kommt? Diese Fragen beschäftigen derzeit viele Handybesitzer. Der Trick mit der Mogelpackung „4-Wochen statt 1 Monat“ wird in diesem Artikel durchleuchtet. Wenn Sie neugierig geworden sind, dann lesen Sie doch einfach weiter...

Vorteile der kurzen Laufzeit

Viele Mobilfunkanbieter sind auf den Zug aufgesprungen, Verträge mit kürzeren Laufzeiten anzubieten. Das bietet für Sie als Nutzer den Vorteil, dass Sie flexibler bleiben. Sie können einfacher und schneller den Mobilfunkanbieter wechseln, sobald Sie ein besseres Angebot gefunden haben.

Außerdem stehen Ihnen die gewünschten Datenpakete, Flatrates oder Freiminuten bereits nach 28 Tagen statt erst nach 30 Tagen erneut zur Verfügung. Das macht diese Angebote durchaus für einige Nutzer höchst interessant.

4 Wochen oder 1 Monat?

Die meisten bisherigen Handytarife hatten eine monatliche Laufzeit. Rein mathematisch gesehen umfasst diese 30 Tage. Bei vielen neuen Verträgen wird jetzt eine Laufzeit von 4 Wochen angepriesen. 4 Wochen á 7 Tage entsprechen daher nur 28 Tagen. Das macht den Schwindel aus, da zu bisherigen Verträgen 2 Tage pro Abrechnungszeitraum fehlen. Gehen Sie von einem Jahr mit durchschnittlich 52 Wochen aus und teilen das durch 4 (Abrechnungszeitraum von 4 Wochen), ergibt das 13. Somit bekommen Sie nicht mehr, wie bisher, 12x im Jahr Ihre Rechnung, sondern 13x!

Im Endeffekt kann das sogar bedeuten, dass das "super Angebot" für Sie teurer wird, als Ihr vorheriger Handyvertrag. Den Anbieter freut das natürlich, da dieser einmal mehr die Grundgebühr bzw. den Paketpreis berechnen darf. Daher ist Vorsicht geboten, sich vorschnell für einen neuen Handyvertrag zu entscheiden. Es lohnt sich, wenn Sie sich genau anschauen, ob der Vertrag eine Laufzeit von 4 Wochen oder 1 Monat ausweist.

Wie heftig ist der Preisunterschied?

Hier ein kleines Rechenbeispiel:

Ein Handyvertrag kostet 7,99 EUR für 1 Monat. Teilen Sie diesen Betrag durch 30 Tage, kommen Sie auf einen täglichen Kostenfaktor von 0,27 EUR.

Setzen Sie jetzt einen Vertrag zu einem Preis von 7,99 EUR mit einer Laufzeit von 4 Wochen (28 Tagen) ein, erhalten Sie einen täglichen Kostenfaktor von 0,29 EUR. Das bedeutet, dass der Vertrag mit der 4-Wochen-Laufzeit um über 7% teurer ist.

Was bedeutet das für Bestandskunden?

Haben Sie bereits seit längerem einen Handyvertrag mit einer Laufzeit von einem Monat abgeschlossen, bleibt Ihr Vertrag zunächst so, wie er ist. Natürlich behalten sich die Anbieter in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vor, bestimmte Konditionen zu verändern. Dies dürfen sie jedoch nicht ohne Zustimmung des Kunden tun.

Hat Ihr Anbieter daher vor, die Tarifbestimmungen auf einen Abrechnungszeitraum von 4 Wochen zu verkürzen, muss er Sie darüber informieren. Sie haben dann die Wahl, ob Sie diesem Vorgehen zustimmen oder nicht. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie dem widersprechen und Ihren Vertrag außerordentlich kündigen. Eine entsprechende Vorlage zur Sonderkündigung finden Sie hier.