Telefonnummer melden bei Bundesnetzagentur

Seit dem 2009 verabschiedeten „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ ist jeder Werbeanruf illegal, den Sie nich explizit angefordert haben und kann mit Strafgeldern bis zu 50.000€ geahndet werden. 2013 stieg die Bußgeldobergrenze gar auf 300.000€ an. Obwohl diese Zahlen eindrucksvoll klingen, werden in der Praxis die wenigsten Fälle aufgedeckt. Meistens fällt es schwer, den Anruf bis zum Auftraggeber zurückzuverfolgen. Trotz des drohenden Bußgelds in Höhe von 10.000€ werden viele Anrufernummern unterdrückt oder verfälscht. Wer wirklich etwas ausrichten möchte, muss an relevante Informationen wie den Namen des Anrufers und den Namen und bestenfalls die Anschrift der auftraggebenden Firma gelangen. Falls Sie sich am Telefon dem Werbenden gegenüber scheinbar interessiert zeigen, haben Sie vielleicht sogar die Chance, an die echte Rufnummer des Ruhestörers zu gelangen. Dies sind genau die Daten, die später beim Ausfüllen des Beschwerdeformulars vonnöten sind. Ergänzen Sie Datum, Uhrzeit, Dauer und Inhalt des Gesprächs. Sollte ein finanzieller Schaden entstanden sein, können Sie das ebenfalls hier angeben. Falls Sie unter Druck telefonisch einem Vertrag zugestimmt haben, so hat dieser keine Gültigkeit. Schließlich ist dessen Abschluss nur durch eine strafbare Handlung ermöglicht worden. Selbst, wenn Sie nur mit einem Tonband geredet haben und deshalb wenige bis gar keine relevanten Informationen liefern können, kann es sich lohnen, einen individuellen Bericht als E-Mail an die Bundesnetzagentur (rufnummernmissbrauch@bnetza.de) zu schicken, da sich auch im genauen Wortlaut des Werbetextes Hinweise auf die Täter verbergen können. Eine Ausnahme bilden Marktforschungsumfragen und ähnliche, sofern sie der allgemeinen Meinungsabbildung dienen und folglich die Anonymität des Angerufenen wahren. Das erwähnte allgemeine Beschwerdeformular der Bundesnetzagentur finden Sie auf der Homepage (www.bundesnetzagentur.de). Sie können es direkt dort, als eingescannten Anhang per E-Mail, postalisch oder per Fax absenden. Es ist zweiseitig und erfordert nur Stichpunkte. Die Bundesnetzagentur sammelt und prüft alle Vorwürfe. Im Wiederholungsfall oder wenn ein offensichtlicher Schaden entstanden ist, leitet es Ermittlungen und rechtliche Schritte ein. Die Anschrift lautet: Bundesnetzagentur Nördelstraße 5 59872 Meschede Die Maßnahmen, die in bewiesenen Fällen gegenüber den Tätern ergriffen wurden, werden auf bundesnetzagentur.de protokolliert. Zögern Sie nicht, Ihren Bericht zu versenden. Er könnte der emtscheidende sein, um einem Drahtzieher dieses Kriminalitätszweigs das Handwerk zu legen. In ähnlicher Weise wie die Bundesnetzagentur ist auf Landesebene die Verbraucherzentrale für diese Angelegenheit zuständig. Erkundigen Sie sich auf der jeweiligen Homepage über das dortige Verfahren.